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Nicorette Kombitherapie - Gegen starkes oder unkontrollierbares Rauchverlangen. Nicorette Invisi Depotflaster + Nicorette Lutschtablette oder Nicorette Kaugummi.

NICORETTE® Kombi-Therapie

  • Die NICORETTE® Kombitherapie eignet sich bei starkem oder unkontrollierbarem Rauchverlangen oder bei Personen, die unter einer Monotherapie rückfällig wurden.

Bei starkem oder unkontrollierbarem Rauchverlangen oder bei Personen, die unter einer Monotherapie rückfällig wurden, kann eine Kombi-Therapie sinnvoll sein. Das NICORETTE® Invisi transdermales Pflaster (15 mg/16 Std., abnehmende Dosierung) kann bei Bedarf mit einem NICORETTE® 2 mg wirkstoffhaltiges Kaugummi oder einer NICORETTE® Lutschtablette 2 mg verwendet werden. NICORETTE® wirkstoffhaltiges Kaugummi 4 mg darf nicht mit den transdermalen Pflastern kombiniert werden.
​Diese Therapieform unterstützt Sie bei starkem oder unkontrollierbarem Rauchverlangen.

​Das transdermale Pflaster wird gemäss Packungsbeilage täglich während 16 Stunden getragen. Besteht ein Verlangen nach Zigaretten oder werden Entzugssymptome verspürt, kann zusätzlich ein NICORETTE® wirkstoffhaltiges Kaugummi (2 mg) gekaut (maximal 15 pro Tag) oder NICORETTE® Lutschtablette (2 mg) gelutscht werden (maximal 15 pro Tag).

Wenn Sie unter der Therapie mit einem einzelnen Nikotinpräparat rückfällig geworden sind, kann es sinnvoll sein, NICORETTE® Invisi transdermales Pflaster (15 oder 10 mg pro 16 Stunden) und NICORETTE® 2 mg wirkstoffhaltiges Kaugummi oder NICORETTE® Lutschtablette 2 mg zu kombinieren. Die transdermale Pflaster dürfen nicht mit NICORETTE® 4 mg Kaugummi kombiniert werden.

Diese Therapieform unterstützt Sie bei starkem oder unkontrollierbarem Rauchverlangen.

Das Nikotinpflaster wird gemäss Packungsbeilage täglich während 16 Stunden getragen. Besteht ein Verlangen nach Zigaretten oder werden Entzugssymptome verspürt, kann zusätzlich ein NICORETTE® wirkstoffhaltiges Kaugummi (2 mg) gekaut (maximal 15 pro Tag) oder NICORETTE® Lutschtablette (2 mg) gelutscht werden (maximal 15 pro Tag).

In den ersten 8 Wochen wird das NICORETTE® Invisi transdermale Pflaster zu 15 mg/16 Std. verwendet, anschliessend während 4 Wochen das transdermale Pflaster zu 10 mg/16 Std. Die Kombination von transdermalem Pflaster und wirkstoffhaltigem Kaugummi zu 2 mg oder die Kombination von transdermalen Pflaster und Lutschtablette zu 2 mg darf während maximal 3 Monaten verwendet werden. Die wirkstoffhaltigen Kaugummis zu 2 mg oder die Lutschtabletten zu 2 mg können anschliessend alleine bis zu einer Gesamtanwendungszeit von 12 Monaten weiter verwendet werden. Dabei sollte die Anzahl der wirkstoffhaltigen Kaugummis bzw. Lutschtabletten pro Tag langsam auf null reduziert werden.

Die Packungsbeilagen unserer Produkte finden Sie unter www.swissmedic.ch oder www.swissmedicinfo.ch

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In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das NICORETTE® Mint Spray sowie die Nikotinersatztherapie.

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Infos zur Nikotinersatztherapie

Nicorette Kombitherapie enthält Nicorette Invisi Depotflaster + Nicorette Lutschtablette oder Nicorette Kaugummi. Gegen starkes oder unkontrollierbares Rauchverlangen
NICORETTE® Kombi-Therapie

Bei starkem oder unkontrollierbarem Rauchverlangen oder bei Personen, die unter Monotherapie rückfällig wurden, kann eine Kombinationstherapie angewendet werden.

NICORETTE® Kombi-Therapie

Nikotin stellt die suchtauslösende Substanz im Tabakrauch dar; gesundheitsschädlich am Rauchen sind jedoch die zahlreichen anderen Substanzen, die über das Einatmen des Tabakrauchs dem Körper zugeführt werden. Bei der Nikotinersatztherapie mit nicorette® wird Nikotin aus der Zigarette durch therapeutisches Nikotin ersetzt. Dadurch können Rauchverlangen und andere Entzugserscheinungen, die bei der Raucherentwöhnung auftreten können, gemildert werden, wodurch die Raucherentwöhnung unterstützt werden kann. Ziel einer Therapie mit nicorette® ist es, das Rauchen dauerhaft aufzugeben. Sollten Sie Fragen zum Thema Raucherentwöhnung oder zu nicorette® haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin bzw. an Ihren Apotheker/Ihre Apothekerin.

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Dies sind zugelassene Arzneimittel. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten und lesen Sie die Packungsbeilage.​

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